Welche Datenschutzdokumente sind für die Verwendung von DIVERA 24/7 relevant?

  • Die Allgemeine Geschäftsbedingungen Datenschutz zur Auftragsverarbeitung regelt die Rechten und Pflichten zwischen dem Auftraggeber (z. B. der Stadt, dem Landkreis, der Feuerwehr, dem Unternehmen, ...) und dem Auftragnehmer, also der DIVERA GmbH als Anbieter des Dienstes DIVERA 24/7. Sie schafft die Grundlage für die Verwendung der Software und erklärt auch getroffene Sicherheitsmaßnahmen (TOM). In seltenen Fällen kann es zu abweichenden Auftragsverarbeitungs-Vereinbarungen kommen.
  • Die Datenschutzhinweise zur Verwendung unserer mobilen App/Web-App geht detaillierter auf die Erhebung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer App DIVERA 24/7 ein. Sie erklärt zum Beispiel auch, wofür wir welche Berechtigung verwenden.

Als Nutzer von DIVERA 24/7 gelten die Datenschutzhinweise und -Richtlinien unseres Auftraggebers.

Weitere Datenschutzinformationen habe wir unter https://www.divera247.com/datenschutz.html gesammelt.

Was bedeutet die DSGVO für Sie?

Damit Sie die einzelnen Aspekte und Auswirkungen der neuen Verordnung besser einordnen können, geben wir Ihnen mit den beigefügten Datenschutzhinweisen gern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch DIVERA GmbH (DIVERA) und Ihre erweiterten Rechte, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben.

Bitte geben Sie die Informationen auch an die Nutzer Ihrer Einheit weiter. 

Datenschutz bei DIVERA 24/7

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen und den Einstellungen durch den Administrator Ihrer eigenen Einheit.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m § 19 BDSG).

Auskunftsrecht

ACHTUNG ! Dieses Recht gilt für den Kunden (i.d.R ist das die Behörde, der Kunde, die Firma, der Verein der den Vertrag mit uns schließt. Das Auskunftsrecht des Nutzers (Einsatzkraft, Mitarbeiter, Vereinsmitglied etc.)  gilt gegenüber dem Kunden, unserem Auftraggeber.
Sollte dieser für Sie nicht, oder nicht angemessen Reagieren, werden wir selbstverständlich vermitteln oder uns direkt um Ihr Anliegen kümmen. 

Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Vertragspartner der von Ihnen abgeschlossenen Verträge ist die DIVERA GmbH.

Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)?

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Findet „Profiling“ statt?

Nein, wir erstellen keine automatisierten Profile und Bewertungen unserer Kunden oder unserer Nutzer.

Gibt es noch andere Bereiche in denen Datenverarbeitung stattfindet?

Wenn sich ein Nutzer in unserem Hilfeportal registriert und uns seine Mailadresse und den Namen mitteilt, gehen wir davon aus, dass wir diese zur Beantwortung der Frage speichern und nutzen dürfen.

Wenn uns jemand Daten übergibt, beispielsweise durch eine Visitenkarte oder in einer anderen lesbaren Form, gehen wir davon aus, dass wir diese Daten speichern und verarbeiten dürfen für den bei der Übergabe vereinbarten Zweck. Wir geben diese Daten nicht an Dritte weiter und löschen diese sofern wir diese nicht mehr benötigen oder uns die betroffene Person dazu auffordert.

Wenn uns jemand beauftragt Waren, Rechnungen etc. zuzusenden, geben wir die Adressdaten des Empfängers an verschiedene Dienstleister weiter. Dies können beispielsweise sein: Hermes, DHL oder andere in Deutschland ansässige Unternehmen die Briefe, Pakete oder andere Versandstücke gegen Entgelt befördern.